Wettbewerb

Konditionen für 2024

Bedingungen für den 2024 laufenden Wettbewerb mit Uraufführungen sodann im Jahr 2027:

 

1.) Der impuls Kompositionswettbewerb ist ein internationaler Wettbewerb
2.) Bewerben können sich ausschließlich Komponist°innen, die nicht vor 1990 geboren wurden.
3.) Der Bewerbungszeitraum beginnt mit 31. Mai 2024 und endet am 31. Oktober 2024. Bis dahin müssen die geforderten Materialien an der angeführten Adresse eingelangt sein (siehe dazu die entsprechenden Bewerbungsinfos).

 

4.) Eine Jury bestehend aus Komponist°innen, Musiker°innen beziehungsweise anderer Expert°innen wird 4-5 Komponist°innen nominieren. Die Entscheidung der Jury wird im Frühjahr 2025 auf dieser Website bekannt gegeben, die Bewerber°innen werden über das Ergebnis auch direkt verständigt.

5.) Als Bestandteil des impuls Kompositionswettbewerbs wird impuls neue Kompositionen für Ensemble beauftragen (für +- 12 Musiker°innen, die aus dem in den Bewerbungssinfos genannten Pool zu wählen sind). Erwartete Werklänge: circa 15 Minuten, Abgabe-Deadline für die Partitur der neuen Komposition: Juni 2026, Abgabe-Deadline für das komplette Stimmmaterial nach Feedback des Ensembles: 1. Oktober 2026. Die ausgewählten Komponist°innen werden darüber hinaus nicht nur zum impuls Kompositions-Workshop, der ausgiebige Probebedingungen bietet, und zu begleitenden Aktivitäten (wie etwa Komponist°innen-Talks, Diskussionen, …) eingeladen, sondern auch zur Uraufführung der neuen Werke, die von einem Top-Ensemble wie dem Klangforum Wien im Rahmen des impuls Festivals 2027 realisiert wird.

 

6.) impuls bietet den ausgewählten Komponist°innen:
a.) Reisekostenabgeltung (innerhalb Europas: Economy Flug bzw. 2. Klasse Zugticket; aus Übersee: Kostenabdeckung bis maximal € 600.-)
b.) Aufenthaltskosten: Hotel (so benötigt) plus per diem von € 26,40.-/Tag (für die Dauer des Workshops, den Tag der Uraufführung und die Tage der begleitenden Aktivitäten)
c.) Die Komponist°innen erhalten spätestens nach Abgabe der Partitur sowie des gesamten Materials inklusive der Stimmen zu den genannten Deadlines eine einmalige Abgeltung von € 2.900.-. Mit dieser Zahlung sind auch alle Rechte an der öffentlichen Aufführung bei impuls 2027, einer potentiellen Live-Aufnahme samt Ausstrahlungen sowie einer CD-Veröffentlichung gedeckt.

7.) Alle Einreichungen erfolgen ausschließlich auf Kosten der Komponist°innen (impuls übernimmt keinerlei Kosten, die durch die Einreichung entstehen könnten). impuls ist berechtigt, alle eingereichten Materialien zu speichern und aufzubewahren und sie den an der Abwicklung des Wettbewerbs Beteiligten (z.B. der Jury) zur Verfügung zu stellen.
8.) Es ist nicht möglich, die Entscheidung der Jury anzufechten. impuls wird mit den Bewerber°innen auch keinerlei Korrespondenz über die Entscheidungen führen.
9.) Mit der Einreichung der Beiträge bei impuls verpflichten sich alle Bewerber°innen, die oben genannten Bedingungen zu akzeptieren und zu erfüllen. Die Auswahl unterliegt dem Österreichischen Recht. Sollte eine einzelne Bedingung des genannten Wettbewerbs nicht erfüllt sein, treten damit nicht auch automatisch andere Bedingungen außer Kraft (Salvatorische Klausel).